Massage-Gutschein einlösen
Der Gutschein ist bewusst einfach gehalten: kein Code, keine App. Ein Termin, der Gutschein – und 60 Minuten für sich.
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Standort merken
Auf dem Gutschein steht der Standort, an dem er eingelöst wird. Die passende Praxis-Website ist dort ebenfalls vermerkt.
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Termin vereinbaren
Buchen Sie einen Termin bei diesem Standort – telefonisch oder online über die Website der Praxis.
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Gutschein mitbringen
Bringen Sie den Gutschein zum Termin mit. Die Behandlung à 60 Minuten wird direkt damit verrechnet.
Auf der Standort-Übersicht wählen Sie Ihre Praxis und gelangen direkt zu deren Website für die Terminbuchung.
Gültigkeit
Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellung. Nach Ablauf kontaktieren Sie uns – wir finden eine Lösung. Wir wollen, dass das Geschenk ankommt – und nicht an einer Frist scheitert.
Standortbindung
Jeder Gutschein wird für einen festen Standort ausgestellt und dort eingelöst. Das hat einen guten Grund: So kennt die beschenkte Person von Anfang an die Praxis, das Team und die Anfahrt. Möchten Sie einen anderen Standort? Bestellen Sie den Gutschein einfach für die gewünschte Praxis.
Terminbuchung
Den Termin vereinbaren Sie direkt beim Standort. Die jeweilige Praxis-Website ist auf dem Gutschein vermerkt; dort finden Sie Telefonnummer und – wo vorhanden – die Online-Terminbuchung. Eine Übersicht aller Praxen mit Link zur jeweiligen Website finden Sie unter Standorte.
Häufige Fragen
Wo kann ich den Gutschein einlösen?
Ausschliesslich am Standort, der beim Kauf gewählt wurde und auf dem Gutschein steht. Eine Übersicht aller Praxen finden Sie unter Standorte.
Wie lange habe ich Zeit?
Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellung. Nach Ablauf kontaktieren Sie uns – wir finden eine Lösung.
Kann ich die Behandlung frei wählen?
Ja. Beim Termin entscheiden Sie gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, welche Massage à 60 Minuten am besten passt.
Übernimmt die Krankenkasse etwas?
Die Behandlungen in unseren Praxen sind je nach Therapeut:in und Zusatzversicherung krankenkassenanerkannt. Der Gutschein selbst wird nicht von der Krankenkasse vergütet – er ist aber einlösbar für krankenkassenanerkannte Behandlungen.