Ratgeber

Massage-Gutschein: Gültigkeit einfach erklärt

Redaktion Massage Zentrum Veröffentlicht:

Die Gültigkeit ist eine der häufigsten Fragen rund um Gutscheine. Wie lange bleibt ein Massage-Gutschein einlösbar, und was passiert, wenn die Frist verstreicht? Hier finden Sie klare Antworten.

Ein Jahr ab Ausstellung

Unsere Massage-Gutscheine sind ein Jahr ab Ausstellung gültig. Das gibt der beschenkten Person genügend Zeit, einen passenden Termin zu finden – ohne Druck und ohne dass das Geschenk in Vergessenheit gerät.

Auf dem Gutschein ist ersichtlich, wann er ausgestellt wurde, sodass die Gültigkeit jederzeit nachvollziehbar ist.

Was gilt nach Ablauf?

Sollte der Gutschein einmal ablaufen, ist das kein Grund zur Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach, und wir finden gemeinsam eine faire Lösung. Uns ist wichtig, dass das Geschenk ankommt – und nicht an einer Frist scheitert.

Wir handhaben das bewusst kulant: Ein Geschenk soll Freude machen, nicht Stress verursachen.

Gut zu wissen zur rechtlichen Seite

In der Schweiz gibt es keine feste gesetzliche Mindestfrist für Gutscheine. Mit einem Jahr bleibt genügend Zeit, in Ruhe einen passenden Termin zu finden. Verjährungsfristen aus dem Obligationenrecht können darüber hinaus eine Rolle spielen – im Zweifel sprechen Sie uns einfach an.

Der Gutschein wird auf die beschenkte Person personalisiert und am gewählten Standort eingelöst. Eine Barauszahlung des Werts ist nicht vorgesehen.

Häufige Fragen

Wie lange ist der Massage-Gutschein gültig?

Ein Jahr ab Ausstellung.

Was passiert, wenn der Gutschein abgelaufen ist?

Kontaktieren Sie uns – wir finden gemeinsam eine faire Lösung.

Kann ich den Gutschein in bar auszahlen lassen?

Nein, eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen. Der Gutschein wird für eine Behandlung eingelöst.

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