Ratgeber

Massage-Gutschein und Krankenkasse: was gilt?

Redaktion Massage Zentrum Veröffentlicht:

Rund um Massage und Krankenkasse gibt es viele Fragen. Hier erklären wir sachlich, was für einen Massage-Gutschein gilt – ohne falsche Versprechen.

Krankenkassenanerkannte Behandlungen

Die Behandlungen in unseren Praxen sind je nach Therapeut:in und Zusatzversicherung krankenkassenanerkannt. In vielen Praxen behandeln ausgebildete, fachlich anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten, deren Leistungen über die Zusatzversicherung abgerechnet werden können.

Ob und in welchem Umfang eine Rückerstattung möglich ist, hängt von der jeweiligen Zusatzversicherung ab. Klären Sie die Details im Zweifel direkt mit Ihrer Krankenkasse und der Praxis.

Was bedeutet das für den Gutschein?

Der Massage-Gutschein selbst wird nicht von der Krankenkasse vergütet – er ist ein Geschenk, das Sie kaufen. Einlösbar ist er aber für krankenkassenanerkannte Behandlungen. Das sagen wir bewusst klar, damit beim Einlösen alles transparent ist.

Über die Grundversicherung sind Massagen in der Regel nicht abgedeckt; relevant ist die Zusatzversicherung.

Medizinische Massage als Geschenk

Gerade die medizinische Massage arbeitet gezielt an Verspannungen und Beschwerden. Wer jemandem etwas Gutes für Rücken, Nacken oder zur Regeneration schenken möchte, trifft mit einem Gutschein für eine Behandlung an einer unserer Praxen eine durchdachte Wahl.

Die konkrete Behandlung à 60 Minuten wählt die beschenkte Person beim Termin gemeinsam mit der Fachperson.

Häufige Fragen

Sind die Behandlungen krankenkassenanerkannt?

Je nach Therapeut:in und Zusatzversicherung ja. Klären Sie die Rückerstattung im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse und der Praxis.

Wird der Gutschein von der Krankenkasse vergütet?

Nein. Der Gutschein selbst wird nicht vergütet, ist aber für krankenkassenanerkannte Behandlungen einlösbar.

Deckt die Grundversicherung Massagen?

In der Regel nicht – relevant ist die Zusatzversicherung.

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